Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08   

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BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08 (https://dejure.org/2009,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 5 C 2.08 (https://dejure.org/2009,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 5 C 2.08 (https://dejure.org/2009,4043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 7, § 89
    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung; örtlicher Träger der Jugendhilfe; überörtlicher Träger der Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit; Verteilungsverfahren; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 7, § 89
    Asylsuchende; Asylverfahren; Jugendhilfe; Kostenerstattung; Verteilungsverfahren; asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; örtliche Zuständigkeit; örtlicher Träger der Jugendhilfe; ...

  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines ausreisepflichtigen Ausländers im Inland i.S.d. § 86 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Kinder und Jugendliche als Asylsuchende oder Asylantragsteller i.S.d. § 86 Abs. 7 S. 1 SGB VIII bis zum bestandskräftigen Abschluss ihres ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 86 Abs. 1; ; SGB VIII § 86 Abs. 7; ; SGB VIII § 89

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendhilferecht: Gewöhnlicher Aufenthalt eines ausreisepflichtigen Ausländers im Inland i.S.d. § 86 Sozialgesetzbuch Achtes Buch ( SGB VIII ); Kinder und Jugendliche als Asylsuchende oder Asylantragsteller i.S.d. § 86 Abs. 7 S. 1 SGB VIII bis zum bestandskräftigen Abschluss ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 320
  • NVwZ 2009, 1234
  • FamRZ 2009, 1214
  • DVBl 2009, 862
  • DÖV 2009, 640
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch auf das Gebiet des SGB VIII bezogen - entschieden, dass zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich ist; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 und 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/ SGB VIII Nr. 3).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
    Denn während der Dauer der Untersuchungshaft vom 26. Juli 1999 bis zur Rechtskraft des Strafurteils im Jahr 2000 scheidet die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts aus, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (vgl. Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch auf das Gebiet des SGB VIII bezogen - entschieden, dass zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich ist; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 und 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/ SGB VIII Nr. 3).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
    Das Nachsuchen um Asyl im Sinne von § 86 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII erfasst nur den Zeitraum bis zur Stellung eines förmlichen Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, §§ 23 ff., § 55 Abs. 1 und § 67 AsylVfG; Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 und vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08
    Das Nachsuchen um Asyl im Sinne von § 86 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII erfasst nur den Zeitraum bis zur Stellung eines förmlichen Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, §§ 23 ff., § 55 Abs. 1 und § 67 AsylVfG; Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 und vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Danach ist zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (im Sinne dieser Vorschrift wie auch im Sinne des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet tatsächlich seinen Aufenthalt genommen hat und sich dort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1, vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 und vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 ).

    Zwar sind die Vorinstanzen - ohne dass dies die Revisionen beanstanden - im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass Herr M. während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt N. keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort des Untersuchungshaftvollzugs begründet hat, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (vgl. Urteile vom 4. Juni 1997 a.a.O. und vom 2. April 2009 a.a.O. ) und deshalb auch regelmäßig einen vorausgehenden gewöhnlichen Aufenthalt nicht beendet.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 1407/19

    Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen

    Einer analogen Anwendung stehe nach Auffassung der Kammer auch nicht entgegen, dass die - vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierte - Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2007 - 12 B 07.232 - im Ergebnis durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.04.2009 - 5 C 2.08 - aufgehoben worden sei, da das Bundesverwaltungsgericht darauf abgestellt habe, dass sich im dort streitgegenständlichen Fall bereits die örtliche Zuständigkeit des Klägers nicht aus § 86 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Satz 3 SGB VIII ergeben habe.

    Danach findet 86 Abs. 7 SGB VIII hier Anwendung, da der am ...01.1998 geborene M. zu Beginn der Leistung nach § 34 SGB VIII am 21.02.2015 17 Jahre alt und somit noch Jugendlicher (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) war, er am 04.11.2014 einen Asylantrag gestellt hatte und sein Asylverfahren im Dezember 2015 und mithin erst nach Beginn der Leistung (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 02.04.2009 - 5 C 2.08 -, juris Rn. 14) am 21.05.2015 abgeschlossen war.

    Mit einer Zuweisungsentscheidung, wie sie hier mit der des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 08.12.2014, mit der M. der unteren Aufnahmebehörde beim Landratsamt des Klägers zugeteilt wurde, gegeben ist, wird eine an sich nach § 86 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII zu bestimmende Zuständigkeit verlagert (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.2009 - 5 C 2.08 -, juris Rn. 14).

    Insbesondere vermag sich der Senat angesichts der vorstehenden Ausführungen nicht der vom Kläger und vom Verwaltungsgericht herangezogenen und mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.04.2009 - 5 C 2.08 -, juris, aufgehobenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2007 - 12 B 07.232 -, juris, anzuschließen.

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    a) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 86 SGB VIII hat eine Person an dem Ort oder in dem Gebiet, an oder in dem sie sich bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteil vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - ZfSH/SGB 2009, 338 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 ).

    Eine Ausnahme bildet die Untersuchungshaft, die nach ihrem Zweck und ihrer Ausrichtung nur vorübergehender Natur ist (Urteil vom 2. April 2009 a.a.O.).

  • VG Aachen, 22.05.2015 - 4 K 317/14

    Änderung einer Wohnsitzauflage; Duldung; abgelehnter Asylbewerber; statthafte

    vgl. BVerwG, Urteile, vom 2. April 2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 = juris, Rn. 22; vom 7. Juli 2005 - 5 C 9.04 -, NVwZ 2006, 97 = juris, Rn. 16 ff.; vom 26. September 2002, - 5 C 46.0 1, 5 B 37/01 -, NVwZ 2003, 616 = juris, Rn. 19 vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 -, NVwZ-RR 1999, 583 = juris, Rn. 15 ff.

    vgl. BVerwG, Urteile, vom 2. April 2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 = juris, Rn. 22; Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, NVwZ-RR 1997, 751 = juris, Rn. 16.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 10886/19

    Kostenerstattung bei Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers nach Zuweisung

    Das für die Einbeziehung vorgebrachte Argument, der Aufenthalt wegen einer solchen Entscheidung sei nicht mit dem gewöhnlichen, sondern mit dem tatsächlichen Aufenthalt vergleichbar (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 2007 - 12 B 07.232 -, juris, Rn. 27 [aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 2. April 2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 = juris]; und dem folgend Kommentare wie etwa Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand 03.2019, § 89 SGB VIII Rn. 4), greift zu kurz.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 2. April 2009 (- 5 C 2/08 -, juris, Rn. 14) ausgeführt, mit der Zuweisungsentscheidung werde keine allein an die Zuweisung anknüpfende Zuständigkeit begründet.

  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Es genügt vielmehr, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).

    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern erfordert eine in die Zukunft gerichtete Prognose, die alle in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 24).

    Denn wenn die gesetzlichen Regelungen dem betroffenen Ausländer den Verbleib an einem bestimmten Ort nicht oder nur vorübergehend gestatten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er dort auf nicht absehbare Zeit verbleiben wird (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 24).

    Das genügt für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Maßgeblich ist, wo sich der Betroffene "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. Urteil vom 2. April 2009 - BVerwG 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 7).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 5 C 1.17

    Anschlussrevision; Antragstellung; Aufenthalt; Aufenthalt im Ausland; Aufenthalt

    Der gewöhnliche Aufenthalt zeichnet sich gegenüber dem nur tatsächlichen Aufenthalt dadurch aus, dass der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet sich "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1, vom 7. Juli 2005 - 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 3 und vom 2. April 2009 - 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahme

    Während der Untersuchungshaft in der JVA Würzburg vom 31. Juli 2003 bis 30. November 2003 konnte P.B. keinen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern allenfalls einen tatsächlichen Aufenthalt begründen (vgl. BVerwG, U. v. 2.4.2009 - 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 Rn. 27).

    Es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. BVerwG, U. v. 2.4.2009 - 5 C 2.08 - BVerwGE 133, 320 Rn. 22 m. w. N.).

  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1434/17

    Jugendhilfe

    Ein Ausländer kann nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII im Bundesgebiet haben und beibehalten, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Ausländerbehörden davon auszugehen ist, dass er nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit im Bundesgebiet verbleiben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2009 - 5 C 2/08 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22

    Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach

  • OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22

    Begründung einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf das Gebiet eines

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1762

    Kostenerstattungsanspruch - Jugendhilfekosten

  • OVG Bremen, 08.07.2021 - 2 B 174/21

    Keine Verteilung der in Deutschland geborenen Kinder eines unerlaubt eingereisten

  • VG Mainz, 23.05.2019 - 1 K 1044/18

    Erstattungsanspruch zwischen Jugendhilfeträgern; Zuständigkeit nach einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 47/18

    Analogleistungen; Asylbewerberleistung; Auffangversicherung; Einfärbungslehre;

  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16

    Jugendhilfe, Heimerziehung, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Aufenthalt,

  • OVG Bremen, 27.01.2021 - 2 B 293/20
  • VG Mainz, 25.04.2019 - 1 K 1044/18

    Analogie, Asylantrag, Asylgesuch, Asylverfahren, Aufenthalt, Aufnahmegesetz,

  • OVG Bremen, 27.01.2020 - 2 B 293/20

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde, Wohnsitzauflage für Geduldete,

  • VG Münster, 22.07.2014 - 6 K 854/13

    Erstattung durch die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte

  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4104

    Kostenerstattung (Abweisung), Örtliche Zuständigkeit, Einrichtungskette,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 12 A 1019/13

    Erstattung der vollen Kosten der Inobhutnahme eines minderjährigen Asylbewerbers

  • VG Stuttgart, 17.04.2019 - 7 K 9080/16

    Erstattung von Jugendhilfekosten für einen unbegleiteten minderjährigen

  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 8 L 1688/17

    Duldung zwecks länderübergreifenden Wohnsitzwechsels; Doppelte Zuständigkeit;

  • VG Münster, 26.09.2013 - 6 K 2569/11

    Anspruch eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen Träger

  • VG Gelsenkirchen, 10.07.2019 - 11 L 267/19

    Verbandskompetenz für die Erteilung einer Duldung; Rückgriff auf § 3 Abs. 1 Nr. 3

  • VG Aachen, 20.11.2012 - 2 K 951/10

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für die Unterbringung eines

  • VG München, 08.06.2022 - M 18 K 18.6176

    Kostenerstattung, Jugendhilfeleistungen nach Einreise, Örtliche Zuständigkeit für

  • VG Augsburg, 12.06.2012 - Au 3 K 11.1665

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; örtlicher Träger; Ausschlussfrist

  • VG Augsburg, 14.09.2010 - Au 3 K 09.1899

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; Freiheitsstrafe; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG Würzburg, 08.09.2010 - W 3 K 10.895

    Gewöhnlicher Aufenthalt der Kindmutter; häufiger Unterkunftswechsel

  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 12 CE 10.1539

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 3 K 09.452

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG Augsburg, 15.11.2011 - Au 3 K 11.613

    Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165

    Kostenerstattung; gewöhnlicher Aufenthalt

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   BVerwG, 04.12.2008 - 5 C 2.08   

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BVerwG, 04.12.2008 - 5 C 2.08 (https://dejure.org/2008,77805)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2008 - 5 C 2.08 (https://dejure.org/2008,77805)
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   AG Duisburg, 02.02.2009 - 5 C 2/08   

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AG Duisburg, 02.02.2009 - 5 C 2/08 (https://dejure.org/2009,60253)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02.02.2009 - 5 C 2/08 (https://dejure.org/2009,60253)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 5 C 2/08 (https://dejure.org/2009,60253)
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   AG Duisburg-Ruhrort, 02.02.2009 - 5 C 2/08   

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AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 02.02.2009 - 5 C 2/08 (https://dejure.org/2009,39201)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 5 C 2/08 (https://dejure.org/2009,39201)
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  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Denn das erstinstanzliche Anerkenntnisurteil in diesem weiteren Verfahren (5 C 2/08 AG Pirmasens) war nicht rechtskräftig sondern von der Verwalterin mit der Berufung (3 S 38/08 LG Landau in der Pfalz) angefochten.
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